Indexmietverträge sind kein exotisches Spezialthema mehr. In vielen Regionen, von Großstädten bis in den Speckgürtel, tauchen sie zunehmend in Mietgesprächen auf. Gleichzeitig stehen sie politisch und medial im Fokus: Immer häufiger wird gefordert, die Indexanpassung zu begrenzen oder zu „deckeln“, weil Mieter andernfalls überfordert werden könnten. Doch genau hier lohnt ein Schritt zurück. Denn die wichtigste Frage ist nicht, ob man Indexmieten „gut“ oder „schlecht“ findet, sondern: Was ist ein Indexmietvertrag eigentlich und was leistet er im Kern?
Die neuen Bodenrichtwerte für Holzkirchen zum Stichtag 01.01.2024 wurden vom Gutachterausschuss im Landratsamt Miesbach veröffentlicht. Sie gelten bis zum 31.12.2025.
Unsere beliebte Marktgemeinde Holzkirchen hat auch im Jahr 2022 noch nicht an Popularität verloren. Ganz im Gegenteil, wenn man sich die neuen Bodenrichtwerte ansieht. Die Gutachterausschusssitzung vom 01.06.2022 hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 27.06.2022. In die Ermittlung der Bodenrichtwerte gehen alle Erkenntnisse bis zum 31.12.2021 / 24.00 Uhr ein. Das heißt, dass diese Bodenrichtwertermittlung auf den tatsächlichen Grundstückverkäufen des Jahres 2021 basiert. Genauer noch: Sie basiert auf den Daten der Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Die Bodenrichtwerte werden im Vergleichswertverfahren ermittelt. Herangezogen werden dabei Verkaufswerte von unbebauten Grundstücken und Abbruchgrundstücken, welche in ihren wertbildenden Merkmalen hinreichend mit dem jeweiligen Bodenrichtwertgrundstück übereinstimmen.
Finanzexperten beobachten derzeit, dass die Zinsen langfristig steigen werden. Die hohe Inflation trägt ihren Teil dazu bei. Die steigenden Zinsen und somit möglicherweise ständigen Zinserhöhungen beeinflussen einerseits Darlehen und Kredite dementsprechend stark. Andererseits haben sie somit auch direkte Auswirkungen auf die Immobilienpreise.