Grundstück für Ihr neues Zuhause!
| 83620 Feldkirchen-Westerham
Eckdaten der immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Hier bietet sich Ihnen die seltene Gelegenheit, ein hochwertiges Baugrundstück in einer gefragten Lage von Vagen zu erwerben.
Das ca. 487 m² große Grundstück, inklusive Zufahrt, überzeugt nicht nur durch seine bevorzugte Lage, sondern auch durch die bereits geschaffenen Voraussetzungen für eine zügige Bebauung.
Für das Grundstück liegt bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der die Errichtung eines Einfamilienhauses vorsieht und damit eine hervorragende Planungssicherheit für Bauherren schafft. Die planungsrechtlichen Vorgaben ermöglichen ein Gebäude mit den Maßen 8 x 13,5 Meter, zwei Vollgeschossen sowie einer Wandhöhe von 6,00 Metern – ausreichend Raum für ein Eigenheim nach Ihren individuellen Vorstellungen. Ergänzt wird das Vorhaben durch eine Doppelgarage, sodass eine komfortable Parksituation auf dem eigenen Grundstück gewährleistet ist
Dank des vorliegenden Bebauungsplans sind die wesentlichen planungsrechtlichen Fragen bereits positiv geklärt, was das anschließende Baugenehmigungsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Insgesamt handelt es sich um ein durchdachtes Grundstück mit klaren Rahmenbedingungen, das Ihnen den Einstieg in Ihr Bauvorhaben so unkompliziert und schnell wie möglich gestaltet. Nutzen Sie diese Chance und realisieren Sie Ihr Eigenheim in einer etablierten und begehrten Wohnlage in Vagen.
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein noch nicht vermessenes Grundstück handelt, welches aus einem bestehenden Bestandsgrundstück herausgeteilt wird. Eine Zufahrt zum Grundstück ist derzeit noch nicht vorhanden. Die künftige Zufahrt führt am Bestandsobjekt vorbei und ist Bestandteil des zu erwerbenden Grundstückes. Erstellung und sämtliche Kosten der Zufahrt sind vom Käufer zu tragen.
Das Grundstück ist erschlossen.
Art, Umfang und Kosten restlicher Erschließungsmaßnahmen, Herstellungsbeiträge sowie Anschlusskosten sind vom Käufer direkt mit der Bauverwaltung abzuklären und vom Käufer zu bezahlen.
Die Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.