Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft! Mit heutiger Ausgabe wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wie geplant am 23. Dezember 2020 in Kraft treten.
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