Wichtig: Nach vollzogenem Trennungsjahr ist jeder am Hausbesitz beteiligte Ehepartner dazu berechtigt, die Veräußerung der Immobilie und die Auszahlung seines Anteils zu verlangen. Will ein Partner nicht verkaufen, während der Andere den Verkauf als Prämisse betrachtet, kann es im schlimmsten Fall zur Einklagung der Zustimmung zur Veräußerung kommen. In diesem Fall nimmt das Unheil seinen Lauf! Nun ist es wahrscheinlich, dass der Verkauf in einer Teilungsversteigerung und deutlich unter dem Realwert Ihres Hauses stattfindet.
„Vermeiden Sie unnötigen Ärger und finanzielle Einbußen. Unsere Immobilienprofis beraten Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam den optimalen Weg, Ihre Immobilie zum richtigen Zeit punkt zu inserieren und den Verkauf gewinnbringend für Sie in die Wege zu leiten.“
Denn es ist ratsam über die Immobilie (Scheidung ist beschlossen) rechtzeitig zu sprechen und keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen. Das Trennungsjahr wird von vielen Paaren für den Hausverkauf anberaumt. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Tisch, Bett und Hauswirtschaft ist ein Ehepartner generell dazu verpflichtet, die gemeinsamen Räume – sofern eine Aufteilung in zwei Wohneinheiten nicht möglich ist, zu verlassen. Für den zurück bleibenden Partner sind die Verpflichtungen finanzieller und wirtschaftlicher Art meist viel zu hoch. Folge ist, dass so auch dieser nach einem kleineren Zuhause sucht. Lassen Sie Ihr Haus in diesem Fall nicht leer stehen, sondern beauftragen Sie den Makler des Vertrauens bereits im Trennungsjahr mit dem Verkauf.