Ewiges Streitthema Wohnfläche und Wohnflächenberechnung
Was gehört eigentliche zur Wohnfläche? Wie prüft man im Einzelfall die vorhandene Wohnflächenberechnung? Ein brisantes Thema, das immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt. Wichtig hier ist jedoch: Es muss immer festgehalten werden, welche Flächen in der Wohnflächenberechnung enthalten sind. Das ist bei sog. preisfreiem Wohnraum ein wichtiger Punkt.
Zählt der Hobbyraum, der Keller, das Dachgeschoss zur Wohnfläche? Jeder kompetente Anwalt wird wahrscheinlich sagen: „Es kommt darauf an“. Aber worauf? Das ist ganz einfach! Denn es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Kein generelles Ja oder Nein. Warum ist das so? Weil es (nur) auf den jeweiligen Einzelfall ankommt! Wichtige Grundlagen dafür sind der abgeschlossenen Mietvertrag, etwaige Vereinbarungen oder Korrespondenz (evtl. auch das Exposé oder das Vermietungsinserat) zum Thema, was wurde bezüglich der (Wohn-)Fläche/n vereinbart?



















































